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   BGH, 09.02.2021 - 6 StR 17/21   

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https://dejure.org/2021,5093
BGH, 09.02.2021 - 6 StR 17/21 (https://dejure.org/2021,5093)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2021 - 6 StR 17/21 (https://dejure.org/2021,5093)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2021 - 6 StR 17/21 (https://dejure.org/2021,5093)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 64 Satz 1 StGB, § 246a Abs. 1 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO, § 64 StGB, § 5 Abs. 3 JGG

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 S. 1; StPO § 358 Abs. 2 S. 3
    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der übermäßige Genuss von Rauschmitteln - und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - 6 StR 17/21
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5); er hat die unterbliebene Anwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen.
  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 28/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs; übermäßiger

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - 6 StR 17/21
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 6 StR 28/20 mwN).
  • BGH, 08.10.2020 - 6 StR 270/20

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Annahme des sog.

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - 6 StR 17/21
    Der von § 64 Satz 1 StGB vorausgesetzte symptomatische Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat liegt schon dann vor, wenn der Hang neben anderen Ursachen zur Tat beigetragen hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2020 8 9 - 6 StR 270/20 mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten

    Für einen Hang gemäß § 64 StGB - dieser muss sicher feststehen, ohne dass für den Zweifelssatz Raum wäre (BGH, Beschluss vom 19.02.2020 - 3 StR 415/19) - ausreichend ist eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen oder psychischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschlüsse vom 24.02.2021 - 6 StR 18/21; 09.02.2021 - 6 StR 17/21; 05.05.2020 - 6 StR 78/20; 07.04.2020 - 6 StR 28/20; 24.03.2020 - 6 StR 44/20), zwingend ausgeprägte Entzugssymptome (BGH, Beschluss vom 05.06.2018 - 2 StR 200/18) oder gar eine Aufhebung oder Einschränkung der Schuldfähigkeit bei Tatbegehung vorliegen müssten (BGH, Urteil vom 25.11.2020 - 5 StR 493/19).

    Ein symptomatischer Zusammenhang liegt vor, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen (BGH, Beschlüsse vom 09.02.2021 - 6 StR 17/21 und 08.10.2020 - 6 StR 270/20) zur Begehung einer erheblichen rechtswidrigen Tat beigetragen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist, die konkrete Tat in dem Hang also ihre Wurzel hat (BGH, Beschlüsse vom 21.03.2019 - 3 StR 81/19; 13.06.2018 - 1 StR 132/18).

  • BGH, 28.11.2023 - 6 StR 469/23

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Beihilfe zum

    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 6 StR 17/21 mwN).
  • BGH, 13.04.2021 - 5 StR 70/21

    Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Dass die Strafkammer bei Prüfung der Maßregel nach § 64 StGB das Vorliegen eines symptomatischen Zusammenhangs abgelehnt hat (die Tat sei zwar unter Einfluss von Crystal begangen worden, jedoch habe dadurch keine erhebliche Enthemmung stattgefunden), lässt zwar auf ein zu enges Verständnis vom inneren Zusammenhang schließen, weil bereits eine - hier festgestellte - Mitursächlichkeit der Intoxikation für die Tatbegehung ausreicht (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 6 StR 17/21).
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